Damit schilderte die Zeugin C.________ das Element Morddrohung mit Messer nach erstem Trennungsversuch detailliert und ergänzte dieses mit der Anwesenheit der Kinder, welche sie mit der Handlung verknüpfte. Die erwähnte Anwesenheit der Kinder war weder im «Journal» der Zeugin C.________ noch im polizeilichen Vorhalt enthalten. Ergänzend zum Vorhalt und zum «Journal» gab sie zudem an, dass der Beschuldigte ihr gesagt habe, er bringe sie um, zudem konkretisierte sie die Art des Messers (Schnitzer/Küchenmesser). Weiter beschrieb die Zeugin C._____