87 Z. 366 ff.). In der Folge beschrieb die Zeugin C.________ die Situation, in welcher sich die dem Beschuldigten vorgeworfene Handlung abspielte (pag. 87 Z. 372 ff.): Sie sei mit den Kindern beim Abendessen gewesen und sie habe dem Beschuldigten offenbart, dass sie sich trennen werde. Daraufhin habe der Beschuldigte vor den Kindern «den Schnitzer (Küchenmesser)» (pag. 87 Z. 372) genommen und ihr gesagt, er werde sie umbringen (pag. 87 Z. 373 f.). Damit schilderte die Zeugin C.______