653 Z. 7 und 12). Angesprochen auf den Vorwurf der Drohung mit dem Messer führte er aus, dass sein Magen im Jahr 2017 geplatzt sei und es ihm daher im Jahr 2018 wegen diesen Magenproblemen schlecht gegangen sei. Er habe versucht Melonen und Äpfel zu essen. Er möge Wassermelonen sehr gerne und auch seine Kinder und die Zeugin C.________ würden Wassermelonen mögen. Er habe in einem türkischen Laden eine grosse Wassermelone gekauft. Er sei nach Hause gekommen und habe die Wassermelone geschnitten. Wenn er Wassermelone schneide, entferne er die Haut der Melone nicht. Die Zeugin C.________ sei im Wohnzimmer am Liegen gewesen.