27 die Melone so gebracht. Das sei das Messerthema gewesen (pag. 504 Z. 1 ff.). Auf Vorhalt, dass er schon im April 2020 bei der Polizei vom Schneiden der Wassermelone gesprochen habe und auf Frage, weshalb er sich damals so genau an dieses zwei Jahre zurückliegende Datum habe erinnern können, antwortete der Beschuldigte, dies sei die Wahrheit. Die Wahrheit bleibe für immer. Nur die Lüge vergesse man (pag. 504 Z. 13 ff.). Bezüglich des Vorwurfs gemäss Ziffer 4 des Strafbefehls, wonach er der Zeugin C.________ am 5. April 2020 den Mittelfinger gezeigt habe, gab der Beschuldigte an, die Zeugin C.______