Sie habe die Zeugin C.________ motiviert, in die Disco und in den Ausgang zu gehen, währendem er alleine bei den Kindern zu Hause habe bleiben müssen. Sie hätten die Zeugin C.________ beeinflusst. Von 2013 bis 2018 hätten sie keine Probleme gehabt, alles sei in Ordnung gewesen. Er als Vater und Hausherr habe bemerkt, dass die Zeugin C.________ keinen Respekt mehr habe. Sie habe sich durch diese zwei Kolleginnen verändert. Bis zur Trennung seien sie [wohl gemeint: die drei Frauen] Freunde gewesen, jetzt seien sie nicht mehr befreundet (pag. 503 Z. 23 ff.). Der Vorwurf gemäss Ziffer 3 des Strafbefehls stimme nicht. Dies sei die grösste Lüge, welche die Zeugin C.________ behaupte.