Die Zeugin C.________ habe dann auch die Kinder in Spiel gebracht, um ihn unter Druck zu setzen. Deshalb habe er dann ausgepackt und Anzeige erhoben (vgl. pag. 134 Z. 39 ff. und pag. 135 Z. 56 ff.). Er habe bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu 100 Prozent die Wahrheit gesagt (pag. 135 Z. 53 f.). In der Folge legte der Staatsanwalt dar, dass der Beschuldigte entgegen der Wahrheitsbeteuerung bei der Fremdenpolizei angegeben habe, seine Familie sei vor .________ geflüchtet und seine Mutter lange weg gewesen, währenddessen er bei der Staatsanwaltschaft ausgeführt habe, ein Waisenkind zu sein, dass seine Eltern mit drei Monaten verloren habe (pag. 135 f. Z. 83 ff.).