Schliesslich führte der Beschuldigte zu seiner Person aus, dass es eine wichtige Sache gäbe, die er vorhin noch nicht erzählt habe. Er sei als dreimonatiges Kind von Pflegeeltern aufgenommen worden, weil seine Eltern im Krieg verstorben seien. Seine Pflegeeltern hätten ihn aufgezogen, er habe fünf Schwestern und drei Brüder, welche die Kinder seiner Pflegeeltern seien (pag. 131 Z. 395 ff.). Am 12. Oktober 2021 wurde der Beschuldigte erneut von der Staatsanwaltschaft einvernommen (pag. 133 ff.). Dabei gab er an, er habe anfangs wegen der gemeinsamen Kinder keine Anzeige gegen die Zeugin C.________ machen wollen. Die Zeugin C._____