129 Z. 321 ff.). Auf Vorhalt, dass er dann das Messer ins Spülbecken geworfen und ein noch grösseres Messer genommen habe, daraufhin in den Wald gegangen und damit gedroht habe, sich umzubringen, schilderte der Beschuldigte: «Die Wassermelone war sehr gross, das erste Messer passte nicht um die Melone zu schneiden, weshalb ich dann ein grösseres Messer nehmen musste» (pag. 129 Z. 334 f.). Er sei ein ganz normaler Mensch und möchte sich nicht umbringen (vgl. pag. 129 Z. 338). Angesprochen auf den «angeblichen Vorfall mit dem Mittelfinger» führte der Beschuldigte auf Frage seines Verteidigers aus: «Das war am Sonntagabend, als ich dann die Kinder ihr zurückgebracht habe.