127 Z. 254 ff.). Auf Vorhalt, dass die Zeugin C.________ dem Beschuldigten nichts Übertriebenes vorwerfe, was ihre Aussagen glaubhaft erscheinen lasse, gab der Beschuldigte zu Protokoll, die Zeugin C.________ habe, bevor sie das Zuhause verlassen habe, in einem Gespräch über das Sorgerecht vorgeschlagen, dass wenn er auf das Sorgerecht verzichte, sie nichts gegen ihn machen werde. Es sei dann nicht so rausgekommen, weshalb sie gegen ihn Anzeige erhoben und gesagt habe, sie werde alles dafür tun, dass er diesen Fall verliere (pag. 128 Z. 270 ff.). Angesprochen auf den Vorwurf, wonach er am 20. März 2018 der Zeugin C._____