Er habe sich aber nicht darauf eingelassen (pag. 123 Z. 113 ff.). Im Monat, bevor die Zeugin C.________ die Wohnung verlassen habe, sei dies drei Mal passiert. Sie habe ihn mit ihrem Knie in seinen Hintern getreten, sie habe ihn geschubst und ihn aus der Wohnungstüre hinausgeworfen (pag. 124 Z. 127 ff.). Das erste Mal sei am 15. März 2020 gewesen, die beiden anderen Male danach, aber er wisse nicht, wie viele Tage später (pag. 124 Z. 132 ff.).