Sie hat mir auch gesagt, dass ich ein Scheissausländer sei. Ich habe keine Chance gegen sie, sie ist eine Schweizerin und eine Frau» (pag. 122 Z. 77 ff.). Am 15. März 2020, als die Zeugin C.________ sich von ihm getrennt habe und das Haus habe verlassen wollen, habe sie ihn und seine Familie mit üblen Worten beschimpft. Sie habe seine Mutter als Hure bezeichnet, womit sie ihn habe provozieren wollen, damit er sie auch beschimpfe. Sie habe ihn wütend machen wollen, damit er handgreiflich werde. Sie habe ihn dann von hinten getreten und ihm auch Faustschläge verpasst, nur damit er auch reagiere und etwas Falsches mache. Er habe sich aber nicht darauf eingelassen (pag.