«Keine Schläge, kein Spucken, keine Beschimpfungen». Wenn er gewusst habe, dass der Streit weitergehen würde, sei er einfach nach draussen gegangen (pag. 122 Z. 62 ff.). Auf Frage, wieso er dann eine Anzeige gegen die Zeugin C.________ eingereicht habe, gab der Beschuldigte an, im Juni 2020 sei ihr Pro- 24 blem aufgetaucht. Sie habe ihn im März getreten und beschimpft. Sie hätten zwei Kinder und er habe gemerkt, dass diese das alles mitbekommen. Er habe gedacht, dass die einzige Möglichkeit die Trennung sei (pag. 122 Z. 69).