Am 27. Juli 2020 wurde der Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft einvernommen (pag. 120 ff.). Angesprochen auf den Stand der Beziehung zur Zeugin C.________ führte er aus, er habe in drei Monaten seine Situation unter Kontrolle gebracht und alles geregelt, währenddessen die Zeugin C.________ mit den Kindern zu seinen Nachbarn komme und versuche ihn zu provozieren, damit er etwas Rechtswidriges tue. Er könne sich aber kontrollieren (pag. 121 Z. 27 ff.). Weiter bestätigte der Beschuldigte, dass er die Zeugin C.________ nie geschlagen, getreten, beschimpft oder bedroht habe und führte aus, er habe die Zeugin C.________ damals geliebt und sei bereit gewesen, alles für sie zu machen.