und gleichentags von der Polizei einvernommen (pag. 112 ff.). Dabei bestritt er den Vorwurf der häuslichen Gewalt und führte aus, das stimme überhaupt nicht. Er sei seit 2013 mit der Zeugin C.________ zusammen. Seit 2013 hätten sie die beste Zeit gehabt. Falls das stimmen würde, frage er sich, wieso sich die die Zeugin C.________ bis anhin nie bei der Polizei oder entsprechenden Stelle wegen häuslicher Gewalt gemeldet habe, obwohl sie sich als Schweizerin besser mit den hiesigen Gesetzen auskenne als er (pag. 114 Z. 58 ff.). In der Folge erzählte er ausführlich vom Beginn und Verlauf seiner Beziehung zur Zeugin C.____