649 Z. 12 ff.). Beim Messer habe es sich um einen Migros-Schnitzer gehandelt mit einem schwarzen Plastik hinten und dieser sei spitzig gewesen (pag. 649 Z. 30 ff.). Auf Frage, wie der Beschuldigte das Messer gehalten habe, zeigte und erklärte die Zeugin C.________, dass das Messer vorne beim kleinen Finger rausgekommen sei (pag. 649 Z. 45). Es habe nach unten geschaut. Er sei ja grösser als sie (pag. 650 Z. 1). 16.3 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde am 24. April 2020 vorläufig festgenommen (pag. 3 ff.) und gleichentags von der Polizei einvernommen (pag.