Auf Frage, was am 5. April 2020 gewesen sei, gab die Zeugin C.________ an, dies müsse wahrscheinlich um die Trennung herum gewesen sein. Entweder habe der Beschuldigte ihr den Mittelfinger gezeigt oder sie beleidigt (pag. 501 Z. 17 ff.). Auf Frage ergänzte sie, das mit dem Mittelfinger sei eigentlich eher selten vorgekommen. Er sei da auf Distanz gewesen. Normalerweise hätte es eher mit körperlicher Gewalt geendet (pag. 501 Z. 21 ff.). Schliesslich ergänzte die Zeugin C.________, 21 das werde ihr Leben lang in ihrem Herzen bleiben.