Gemäss protokollarischem Vermerk weinte die Zeugin C.________ bei ihren Aussagen (pag. 500 Z. 46). Auf Frage, von wo die Nachbarin geschrien habe, führte sie aus, es sei ein Zweifamilienhaus gewesen. Es seien relativ alte Häuser der Stadt D.________ (Ortschaft), die sehr ringhörig seien. Sie sei nebenan in ihrer Wohnung gewesen (pag. 501 Z. 1 ff.). Die Frage nach dem Auslöser des Vorfalls konnte die Zeugin C.________ nicht mehr genau beantworten und führte aus, sie vermute, es sei eine Diskussion wie abermals gewesen (pag. 501 Z. 5 ff.). Auf Frage, was am 5. April 2020 gewesen sei, gab die Zeugin C.________ an, dies müsse wahrscheinlich um die Trennung herum gewesen sein.