«Ich hatte so Angst, ich wusste, dass ich auf mich aufmerksam machen müsse. Wir wohnten damals in einem alten Haus und sehr ringhörig. Sie hat auch geschrien, aber ich kann nicht sagen was, es war einfach ein Laut, aber wohl damit, dass er hört, dass er hört, dass noch jemand da ist» (pag. 100 f. Z. 128 ff.). Am 12. Oktober 2021 wurde die Zeugin von der Staatsanwaltschaft als beschuldigte Person einvernommen, wobei es im Wesentlichen um die vom Beschuldigten gegen sie erhobenen Vorwürfe ging. Zu den im vorliegenden Verfahren noch zu behandelnden Vorwürfe gegen den Beschuldigten wurden der Zeugin C.________ keine Fragen gestellt (pag. 107 ff.).