Sie könne nicht sagen, zu was er alles fähig sei. Und wenn er seinen Tunnelblick immer wieder aufsetze, könne noch viel passieren (pag. 94 Z. 727 ff.). Am 27. Juli 2020 wurde die Zeugin C.________ von der Staatsanwaltschaft einvernommen. Bezüglich des Vorwurfes der Beschimpfung vom 5. Mai 2020 (Zeigen des Mittelfingers) wurde sie dabei nicht befragt. Auf Vorhalt, sie habe in Bezug auf die Drohung mit dem Messer geschildert, ihre Nachbarin habe auf ihre Schreie hin auch geschrien, und auf Frage, ob sie das genauer erklären könne und ob dies eine Reaktion auf ihr eigenes Schreien gewesen sei, führte sie aus: «Ich hatte so Angst, ich wusste, dass ich auf mich aufmerksam machen müsse.