8 Z. 412 ff.). Auf Frage, was dann passiert sei, gab die Zeugin C.________ an, er habe dann das sehr lange Messer genommen und sich dieses beim Bund an der Taille in die Hosen gesteckt, damit es niemand sehe. Dann sei er durch die Gartentüre raus – sie hätten in einem Haus gewohnt – und nach fünf Minuten wieder zurückgekommen, um sich von den Kindern zu verabschieden mit den Worten «wegen Mami stirbt Papi». Anschliessend sei er wieder losmarschiert und dann aber auch wieder zurückgekommen. Als ob nichts gewesen sei, habe er das Messer zurück in die Schublade getan und gemäss dem Beschuldigten sei dann alles wieder gut gewesen (pag. 88 Z. 419 ff).