Auf Frage ergänzte die Zeugin C.________, dass die Nachbarin nicht vorbeigekommen sei, sondern nur geschrien und selber Angst gehabt habe (pag. 87 Z. 404) und dass sie mit der Nachbarin, Frau P.________, anschliessend nur kurz über dem Vorfall gesprochen habe (pag. 88 Z. 408 f.). Auf Vorhalt, dass der Beschuldigte anschliessend in den Wald gegangen und Suizidandrohungen gemacht habe, und auf Frage, ob sie dies weiter beschreiben könne, führte sie aus, er habe das Messer weggeworfen, sich umgedreht, ein langes Fleischmesser genommen und ihr und den Kindern gesagt, er gehe jetzt in den Wald und bringe sich um (pag. 8 Z. 412 ff.).