87 Z. 390 ff.). Auf Frage, was passiert sei, nachdem die Nachbarin zurückgeschrien habe, erklärte die Zeugin C.________, der Beschuldigte sei erschrocken. Er sei kreideweiss gewesen und sein Gesicht sei wie erschrocken gewesen, weil dies von aussen jemand mitbekommen habe. Weil er immer gedacht habe, dass es draussen niemand mitbekommen würde. Er habe das Messer genommen und es in den Schüttstein geworfen (pag. 87 Z. 397 ff.). Auf Frage ergänzte die Zeugin C.________, dass die Nachbarin nicht vorbeigekommen sei, sondern nur geschrien und selber Angst gehabt habe (pag.