Zugleich gab sie ein als «Journal» bezeichnetes einseitiges Dokument zu den Akten, in welchem sie verschiedene Vorfälle zwischen März 2013 und dem 5. April 2020 aufführte (pag. 22). Der Vorwurf gemäss Ziffer 3 des Strafbefehls wurde darin wie folgt umschrieben: «Androhung von Mord mit einem Messer nachdem ich das erstemal versucht habe mich zu trennen. Schreie so laut um auf mich aufmerksam zu machen. «Nimm das Messer, weg, mehrmals wiederholt» Nachbarin P.________ schreit zurück. Starrer Blick, kreidebleich im Gesicht. Ging in den Wald um sich umzubringen (Drohung Suizid) Hatte Angst um mein Leben und das Leben der Kinder.