(Datum) 2013 heirateten sie. Am 28. März 2020 zog die Zeugin C.________ mit den gemeinsamen Kindern (E.________ und M.________) aus der gemeinsamen Wohnung aus und sie leben seither an der N.________ (Strasse) in D.________ (Ortschaft). Aus den Aussagen des Beschuldigten und der Zeugin C.________ geht sodann unzweifelhaft hervor, dass sich diese im Zuge der Trennung über die Aufteilung der Obhut zuerst nicht einigen konnten. Am 14. Januar 2021 wurde die Ehe geschieden.