15. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet die angeklagten Sachverhalte gemäss Ziffer 3 und Ziffer 4 Satz 2 des Strafbefehls vollumfänglich. Konkret bestreitet er, der Zeugin C.________ am 20. März 2018 mit einem kleinen Küchenmesser mit dem Tod gedroht und ihr am 5. April 2020 den Mittelfinger gezeigt zu haben. Unbestritten sind demgegenüber die Eckpunkte des Verhältnisses zwischen dem Beschuldigten und der Zeugin C.________: Der Beschuldigte und die Zeugin C.________ wohnten ab dem Jahr 2013 zusammen in D.________ (Ortschaft) und am L.________ (Datum) 2013 heirateten sie.