Es wäre eine sehr erstaunliche kognitive Leistung, wenn sich der Beschuldigte als gelernter V.________ (Beruf) an einen mehr als zwei Jahre zurückliegenden Vorfall würde erinnern können, der nur darin bestanden habe, dass er abends eine Melone mit einem Messer geschält habe. Darüber hinaus wolle sich der Beschuldigte auch noch daran erinnern können, dass an diesem Abend keine Rede von einer Trennung gewesen sei.