3. I.________ behändigte, nachdem ihm die Privatklägerin eröffnet hatte, dass sie sich von ihm trennen wolle, ein kleines Küchenmesser, sagte ihr, er werde sie umbringen und setzte ihr den Schnitzer mit der rechten Hand so nahe an den Hals, dass er mit der Klinge fast die Haut der Privatklägerin berührte, was sie in Todesangst versetzte. 4. […]; zudem zeigte er ihr [der Privatklägerin] am 05.04.20 den Mittelfinger, nachdem er ihr die gemeinsamen Kinder zurückgebracht hatte. […]