13 und sie mit Tipps versorgt habe, wozu sie nachvollziehbar ausführte, dass es viel Mut brauche dorthin zu gehen, es sei ein massiver Schritt gewesen und sie habe gewusst, dass dieser vieles nach sich ziehen werde (pag. 648 Z. 1 ff.). Schliesslich kann bereits an dieser Stelle festgehalten werden, dass die Vorhalte der Polizistin im Rahmen der ersten formellen Einvernahme der Zeugin C.________ dann auch nicht über das eingereichte «Journal» hinausgingen (pag. 79 ff., vgl. dazu Ziff. III.17.1 hinten).