und dem Meldeformular Häusliche Gewalt erschien die Zeugin am 8. April 2020 um 13:00 Uhr bei der Polizei (pag. 17) und um 13.14 Uhr fand bereits die formelle Befragung statt (pag. 79). Dazu passen die Aussagen der Zeugin C.________, welche im Rahmen der oberinstanzlichen Befragung glaubhaft schilderte, sie habe am Schalter des Polizeipostens Anzeige erhoben, habe dann kurz warten müssen und sei danach in einen anderen Raum gebeten worden (pag. 647 Z. 17 ff.). Die Polizistin habe dann wohl noch kurz das «Journal», welches sie in diesem separaten Raum (bzw. beim Hineingehen) abgegeben habe (pag.