Nur so kann sich die Polizei überhaupt einen Überblick über die Sache verschaffen und die weiteren Schritte einleiten. Gleichermassen durfte die Polizei auch das «Journal» entgegennehmen. Dieses Vorgehen der Polizei begründet insoweit noch lange kein ausgedehntes, nicht protokolliertes Vorgespräch, welches angesichts der obigen Ausführungen problematisch wäre. Auch darüber hinaus liegen keine Hinweise für eine extensive «Erstbesprechung» über Einzelheiten des Tatgeschehens vor. Vielmehr sprechen bereits die zeitlichen Umstände klar dagegen. Gemäss Anzeigerapport (pag. 8 ff.) und dem Meldeformular