10.3 Würdigung der Kammer Gemäss Einvernahmeprotokoll vom 8. April 2020 fand das von der Verteidigung bemängelte und von der Polizei als «Erstgespräch» betitelte Gespräch zwischen der Polizistin und der Zeugin statt, als die Zeugin im Anzeigebüro erschien, um gegen den Beschuldigten Anzeige zu erheben. Die Anzeigeerhebung erfolgte unbestrittenermassen aus freien Stücken und spontan mit dem Verlangen nach behördlichem Einschreiten, weshalb es sich dabei um eine sog. Spontanäusserung handelt (vgl. SALZMANN/MUTTI/FRITZ, Verwertbarkeit von Spontanäusserungen und informellen Befragungen, in: forumpoenale 3/2022 S. 199 ff.).