Die Zeugin C.________ habe beim Erstgespräch das Journal abgegeben, woraus sich sowohl der Gegenstand des Verfahrens sowie die Rollen der Beteiligten ergeben hätten. Es seien folglich bereits in diesem Zeitpunkt die Grenzen eines informellen Gesprächs überschritten worden (pag. 642 f., pag. 660 und pag. 506 f.). 10.2 Gesetzliche Grundlagen Gemäss Art. 78 Abs. 1 StPO sind die Aussagen der Parteien, Zeuginnen, Zeugen, Auskunftspersonen und Sachverständigen laufend zu protokollieren (Dokumentationspflicht). Die entsprechenden Bestimmungen über die Protokollierung stellen Gültigkeitsvorschriften dar (BGE 143 IV 408 E. 8.2).