Es sei nämlich unklar, wie die Fragen anlässlich des Erstgesprächs gestellt worden seien und ob die Befragte dadurch oder auf andere Art und Weise beeinflusst worden sei. Die Zeugin C.________ habe nicht mehr sagen können, wann sie gegenüber der Polizei welche Aussage gemacht habe. Sie wisse nur noch, dass irgendwann ein Protokoll geführt worden und bis zur offiziellen Befragung nur kurze Zeit verstrichen sei. Demgegenüber sei zu beachten, dass die Polizistin klar und mehrfach von einem «Erstgespräch» gesprochen habe. Beeinflussungen seien nicht nur durch Tipps, sondern auch durch die Art der Fragestellungen resp.