9. Vorbemerkung zur Änderung der Personendaten des Beschuldigten Der Klarheit halber ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte während des Strafverfahrens bei der Fremdenpolizei der Stadt D.________ (Ortschaft) ein Gesuch um Änderung seiner Personendaten (Namen und Geburtsdatum) einreichte und es gestützt darauf zur Änderung seiner Personaldaten von I.________ (geb. J.________ (Datum)) zu A.________ (geb. K.________ (Datum)) kam (pag. 327 ff.). In den Akten sind noch beide Namen zu finden.