3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 11. März 2024, pag. 639) und ein aktueller Leumundsbericht (datierend vom 6. März 2024) inkl. Erhebungsformular Wirtschaftliche Verhältnisse (pag. 634 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Weiter wurden der Beschuldigte und die Zeugin C.________ an der oberinstanzlichen Verhandlung einvernommen (pag. 651 ff. und pag. 644 ff.).