__ enthielt sich der Beschuldigte einer Stellungnahme (pag. 612). Mit Verfügung vom 2. November 2023 wurde festgestellt, dass C.________ infolge Rückzugs der Strafklage als Partei aus dem Berufungsverfahren ausscheide. Gleichzeitig wurde die Durchführung eines mündlichen Verfahrens angeordnet (pag. 614 f.). Da C.________ in der Folge im oberinstanzlichen Verfahren nur noch als Zeugin auftrat, wird sie nachfolgend als Zeugin C.________ bezeichnet. Mit Vorladung vom