Ziffer I., die Schuldsprüche, die Strafzumessung und die Verteilung der Verfahrenskosten gemäss Ziffer III. sowie die auferlegte Rückzahlungspflicht betreffend die amtliche Entschädigung gemäss Ziffer IV.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs an (pag. 569 ff.). Mit Verfügung vom 19. Juli 2023 wurde der Generalstaatsanwaltschaft und C.________ (damals noch Straf- und Zivilklägerin; vgl. pag. 14 f. und 167) Gelegenheit eingeräumt innert Frist Anschlussberufung zu erklären oder begründet ein Nichteintreten auf die Berufung zu beantragen (pag.