Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin F.________ und Rechtsanwalt G.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 5'950.00. A.________ hat dem Kanton Bern 1/5 der ausgerichteten amtlichen Entschädigung von CHF 5'950.00 (ausmachend CHF 1'190.00) zurückzuzahlen sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Es wird im Weiteren festgestellt, dass CHF 4'760.00 auf die Einstellung des Verfahrens (vgl. Ziff. I hiervor) entfallen. Es wird festgestellt, dass Rechtsanwältin F.________ und Rechtsanwalt G.________ auf die Geltendmachung des vollen Honorars verzichtet haben.