Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 620.00. Die totalen Gebühren setzen sich zusammen aus: Kosten der Untersuchung CHF 500.00 Kosten des Gerichts (inkl. schriftl. Begründung) CHF 2’600.00 Total CHF 3’100.00 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 120.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 500.00. IV.