unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von 4/5, insgesamt bestimmt auf CHF 2'480.00 (inkl. schriftliche Begründung), an den Kanton Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt oder nötig, reduziert sich die Gebühr um CHF 480.00. Die Entschädigung für die Verteidigungskosten wird in Ziffer IV. hiernach bestimmt. II. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Beschimpfung, angeblich begangen am 23.03.2020 in D.________ (Ortschaft) z. N. von C.________ ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. III. A.________ wird schuldig erklärt: