1. zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Davon sind 12 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 24 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die ausgestandene Polizeihaft von einem Tag wird vollumfänglich an den unbedingten Teil der Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zur Bezahlung von ¾ der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3'000.00, ausmachend CHF 2'250.00. Die restlichen Kosten, ausmachend CHF 750.00, trägt der Kanton Bern. III.