Demgegenüber erweisen sich die übrigen, geltend gemachten Positionen vom 13. Juli 2023 bis und mit 15. August 2023 von insgesamt 1 Stunde und 35 Minuten als zu hoch. Mangels Anschlussberufung musste Rechtsanwalt E.________ bald klar sein, dass sämtliche Punkte hinsichtlich seines Mandanten in Rechtskraft erwachsen würden, so dass es mangels Parteistellung im oberinstanzlichen Verfahren keinen Grund für weitere Besprechungen mit D.________ gab. Die Kammer kürzt diese Aufwände demnach auf insgesamt 50 Minuten. Damit beläuft sich der Aufwand von Rechtsanwalt E.________ für die unentgeltliche Rechtsvertretung von D.__