CHF 200.00 bereits inbegriffen und daher ebenso zu streichen sind. Ferner dauerte die oberinstanzliche Verhandlung nicht 6,5, sondern lediglich 3,5 Stunden, was entsprechend zu korrigieren ist. Der angemessene Aufwand für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren beläuft sich damit bis am 31. Dezember 2023 auf insgesamt 3 Stunden und ab dem 1. Januar 2024 bis zum oberinstanzlichen Urteil auf total 12,1 Stunden. Die Entschädigung beträgt damit im Ergebnis insgesamt, d.h. inkl. Auslagen und MWSt., CHF 3'295.75.