Zu streichen sind weiter die geltend gemachten Positionen «E-Mail an Klient» vom 20. und 21. Juli 2023 von je 10 Minuten, zumal gleichentags auch ein Telefonat mit dem Beschuldigten erfolgt bzw. vom Schreiben der Gegenpartei an die Kammer Kenntnis genommen wurde und darin auch eine allfällige Weiterleitung an den Beschuldigten miterfasst ist. Um Kanzleiarbeiten handelt es sich schliesslich bei den geltend gemachten Positionen vom 15. August 2023 (E-Mail an Klient von 10 Minuten) sowie vom 30. Mai 2024 (Dossierabschluss von 20 Minuten), die im amtlichen Stundenansatz von