Mit Kostennote vom 27. Mai 2024 machte Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren einen Aufwand von insgesamt 18,9 Stunden geltend (pag. 469 f.), was die Kammer als deutlich übersetzt erachtet. So erweisen sich die geltend gemachten Aufwände vom 5. Juni 2023, 7. Juni 2023 und 28. Juni 2023 von insgesamt 50 Minuten für die Dossiereröffnung, die Kenntnisnahme der Berufung sowie einer Verfügung und eine E-Mail