16. Entschädigungen 16.1 Amtliche Verteidigung des Beschuldigten 16.1.1 Erstinstanzliches Verfahren Die Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren in der Höhe von CHF 8'448.95 (inkl. Auslagen und MWSt.), das volle Honorar von CHF 10'392.95 (inkl. Auslagen und MWSt.) sowie die Rück- und Nachzahlungspflicht des Beschuldigten wurden von der Vorinstanz rechtskräftig festgesetzt und bestimmt. 16.1.2 Oberinstanzliches Verfahren Mit Kostennote vom 27. Mai 2024 machte Rechtsanwalt B.____