13.1.4. zu asperieren. Die Gesamtfreiheitsstrafe beläuft sich damit vorläufig – mithin noch ohne Berücksichtigung der Täterkomponenten – auf insgesamt 38 Monate. 13.3 Täterkomponenten Zum Vorleben sowie den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten ist dem oberinstanzlich eingeholten Leumundsbericht zu entnehmen, dass dieser die obligatorische Schulzeit in F.________ und anschliessend eine Lehre als K.________ absolvierte.