Der Beschuldigte warf das volle, massive Glas mit Wucht an den Kopf des Strafklägers, womit der tatbestandsmässige Erfolg, mithin eine lebensgefährliche schwere Verletzung am Kopf, nicht weit weg lag. Die tatsächlichen Folgen sind mit einer Wunde von 1 cm vergleichsweise gering ausgefallen. Die lediglich versuchte Begehung ist gestützt darauf mit einer Reduktion von sechs Monaten zu berücksichtigen.