Was die Art und Weise der Rechtsgutsverletzung bzw. die kriminelle Energie betrifft, ist zu berücksichtigen, dass das Vorgehen des Beschuldigten absolut hinterhältig war, indem er D.________ das Messer von unten in den Oberschenkel stach und dieser keine Chance hatte, sich auch nur annähernd wehren zu können. Er musste trotz Gerangel mit dem Beschuldigten auch keinesfalls mit einem solchen Angriff rechnen, zumal er dem blutenden Strafkläger lediglich eine Serviette holen wollte. Mit seinem Verhalten zeigte der Beschuldigte eine absolute Gleichgültigkeit