Zur lebensbedrohlichen Infektion ist anzumerken, dass grundsätzlich bei jeder offenen Wunde Erreger in den Körper gelangen und eine (lebensbedrohliche) Sepsis verursachen können. Im Unterschied zu grösseren Blutverlusten, welche innert weniger Minuten zum Tod führen können, sind bei Infektionen die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten zu berücksichtigen (vgl. zur Verneinung einer HIV- Infektion als lebensgefährliche Körperverletzung aufgrund der verbesserten medizinischen Behandlungsmöglichkeiten: BGE 139 IV 214 E. 3.4.1).